Motorradbekleidung
Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will, gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor. Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus
- einem passenden Motorradhelm
- Motorrad-Handschuhen,
- einer eng anliegenden Motorradjacke
- einer (langen) Motorradhose und
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
- einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert). Hier gibt es trotz bestimmter gesetzlicher Vorgaben durchaus deutliche Unterschiede. Im Normalfall muss ein Protektor die Vorgaben, die DIN EN 1621-1 (Gelenkprotektoren) oder EN 1621-2 (Rückenprotektoren) erfüllen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, vor dem Kauf auf die CE-Kennung zu achten.
- Von uns empfohlen sind noch Nierengurt und Halstuch